
Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. In Österreich besteht ein gesetzliches Erbrecht der Angehörigen, das heißt, wenn man keine letztwillige Verfügung trifft oder rechtzeitig über sein Vermögen verfügt, fällt das Erbe den nahen Angehörigen zu. Um daraus resultierende mögliche Konflikte schon im Vorhinein zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig darüber nachzudenken und die allenfalls erforderlichen Verfügungen zu treffen.
Wir beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Möglichkeiten, um eine Lösung zu finden, die genau Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht.
Doch auch als Erbe sollte man vor Abgabe einer Erbantrittserklärung genau überlegen, in welchem Umfang man das Erbe annehmen möchte und mit welchen Konsequenzen dies verbunden ist. Kommt es nach einem eingetretenen Erbfall zum Streit, ist es wichtig, sich schon vor dem Termin beim Notar zu informieren und vorbereitet zu sein. Wurden Sie in einem Testament übergangen, steht Ihnen als Ehegatte oder Nachkomme ein Pflichtteil zu.
Wir stehen Ihnen dabei gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung.
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