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Betriebskosten

Als Mieter oder Eigentümer haben Sie, je nach Vereinbarung, eine Fülle von Betriebskosten zu übernehmen. Ihnen stehen aber auch eine detaillierte Abrechnung und ein Nachweis der verrechneten Betriebskosten zu. Oft werden diese Verpflichtungen vom Vermieter oder der Hausverwaltung nicht oder nicht ausreichend beachtet.

Aber auch in Zusammenhang mit Ihrer Haus- und Wohnungsversicherung, Ihrem Energielieferanten oder der erforderlichen bzw. vereinbarten Hausbetreuung entstehen oft rechtliche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Immobiliensektor können wir Sie dabei kompetent beraten, unterstützen und vertreten.

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